Ablauf & Kosten

Als Heilpraktiker und anerkannte Osteopathin erfülle ich die Voraussetzungen zur Abrechnung mit Privaten, Beihilfen und Gesetzlichen Krankenversicherungen. Ob und in welcher Höhe Ihre Krankenkasse die Rechnungen übernimmt klären Sie nach Möglichkeit bereits im Vorfeld der Behandlung bei Ihrer Versicherung.

Teilerstattung bzw. Kostenbeteiligung durch gesetzliche Krankenversicherungen

Viele gesetzliche Krankenversicherungen beteiligen sich mittlerweile anteilig an osteopathischen Behandlungen, bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse ob und in welcher Höhe eine Bezuschussung möglich ist. In der Regel wird bereits vor Beginn der osteopathischen Behandlung ein Rezept ihres Arztes benötigt. Bitte beachten Sie, dass der Stundensatz von 60 Euro unabhängig von der Teilerstattungshöhe Ihrer Krankenkasse in Rechnung gestellt wird.

Kostenübernahme durch private Krankenkassen, Beihilfe oder Zusatzversicherungen

Die Kosten werden von privaten Krankenkassen sowie der Beihilfe und privaten Zusatzversicherungen je nach Tarif ganz oder teilweise übernommen. Sie erhalten eine Rechnung nach GebüH (Gebührenverordnung für Heilpraktiker), die Sie bei Ihrer Kasse einreichen können.

Selbstzahler

Sollte keine der oben genannten Abrechnungsmöglichkeiten auf Sie zutreffen, dann berechne ich pro Stunde unabhängig von der Behandlung 60 Euro. Bei einer kürzeren Behandlungsdauer verringert sich der Rechnungsbetrag entsprechend und umgekehrt. Der Betrag wird Ihnen später in Rechnung gestellt. Die Rechnung können  Sie im Rahmen ihrer Jahressteuererklärung als außergewöhnliche Belastung anrechnen lassen.